Geschrieben von Nico Mader
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Die Stadt Göttingen stoße bei der Groner Landstraße 9 an ihre Grenzen. Das teilte die Stadtverwaltung dem StadtRadio auf Anfrage mit. Grund dafür sei, dass Bund und Land der Stadt keine rechtliche Handhabe geben würden, um Miet- und Wohnsituationen wie in der Groner Landstraße zu beenden. Wie prekär diese sind, war kürzlich in den Sozialen Netzwerken zu sehen. Dort kursiert ein Video, wie Bewohner des Wohnkomplexes Ratten angeln und auf sie einschlagen. Rechtlich sei es für die Stadt schwierig drastisch einzugreifen, da sie kein Sicherheitskonzept auf einem Privatgelände anordnen dürfe. Ein härteres Vorgehen gegen die Wohnsituation in der Groner Landstraße 9 hatte zuletzt die Junge Union Göttingen gefordert. Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen der Stadt ist das Wohnraumschutzgesetz. In diesem steht, dass eine Stadt das Recht hat, in bestimmten Fällen eine Immobilie für unbewohnbar zu erklären – etwa dann, wenn erhebliche gesundheitliche Einschränkungen für die Bewohner zu befürchten sind und andere Möglichkeiten keinen Erfolg versprechen, diesen Zustand zu verbessern.