Landkreis Göttingen spricht Nachtfahrverbot für Mähroboter aus - Igel und andere Tiere sollen geschützt werden
Mähroboter müssen ab sofort bei Dämmerung und in der Nacht ruhen. Das sieht eine Allgemeinverfügung vor, die die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen erlassen hat. Dadurch sollen Igel und andere Kleintiere besser geschützt werden. Die Verbotszeiten würden sich nach den Hauptverkehrszeiten der Igel richten, so der Landkreis. Gerade mit Beginn der Dämmerung würden sie sich auf Nahrungssuche begeben. Da sich Igel bei Gefahr zusammenrollen, können sie durch die Mähroboter sehr schwere bis tödliche Schnittverletzungen davontragen. Der Landkreis handele damit nicht nur im Sinne des Tierschutzgesetzes, sondern auch des Artenschutzes – denn Igel zählen im Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten, ihre Bestände nehmen kontinuierlich ab.