Geschrieben von Carolin Zarske mit Nico Mader
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Neue Entwicklungen im Fall der getöteten Liana K. in Friedland: Die Staatsanwaltschaft Göttingen geht davon aus, dass der Tatverdächtige schuldunfähig ist, wegen einer Schizophrenie. Wenn diese Einschätzung bestehen bleibt, kann der Tatverdächtige Muhammad A. nicht verurteilt werden und ins Gefängnis kommen. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf ein Sicherungsverfahren beim Landgericht gestellt. Das Ziel der Anklage ist also keine Freiheitsstrafe, sondern die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie. Als Tatbestand geht die Staatsanwaltschaft Göttingen von einem Totschlag aus. Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen und würde bei Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren führen. Das besagt Paragraph 212 im Strafgesetzbuch. Der 31-jährige tatverdächtige Iraker Muhammad A. hatte die ukrainische Jugendliche Liana K. im August 2025 vor einen einfahrenden Güterzug im Bahnhof Friedland gestoßen.