Geschrieben von Lasse Dreyer
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Der Kreistag des Landkreis Göttingen hat einen interfraktionellen Antrag von FDP, CDU und FWLG zum Teilplan Windenergie mehrheitlich abgelehnt. Die Antragsteller hatten einen erheblichen Verfahrensfehler bei der zweiten öffentlichen Auslegung gerügt. Kritisiert wurde, dass Bürgerinnen und Bürger nur zu geänderten Vorrangflächen Stellung nehmen durften und über ihre Beteiligungsrechte unzureichend informiert worden seien. Landrat Marcel Riethig wies die Vorwürfe zurück. Die Kommunalaufsicht und weitere Behörden hätten keine rechtlichen Beanstandungen festgestellt. Auch vor einem Verwaltungsgericht seien keine Probleme zu erwarten. Die Mehrheit im Kreistag sah daher keinen Anlass für eine erneute Auslegung des Teilplans. Aus der Opposition kam dennoch deutliche Kritik, insbesondere mit Blick auf Transparenz und Vertrauen in das Verfahren.