CDU im Kreis Göttingen legt Beschwerde gegen nicht-öffentliche Sitzung des Kreistags ein
Die CDU im Kreis Göttingen lässt das Vorgehen bei der nicht-öffentlichen Kreistagssitzung am vergangenen Donnerstag prüfen. Konkret sieht sie vier Anhaltspunkte bei der Sitzungsdurchführung, die zu überprüfen wären. Zum einen sei dies eine Beeinträchtigung des Mitwirkungsrechts, da ein Antrag nicht zugelassen worden sei, eine unzutreffende Darstellung des Ablaufs gegenüber Dritten, eine Verletzung der Nichtöffentlichkeit durch Gespräche mit Dritten vor dem Sitzungssaal und einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Kreistags. Gerichtet sind diese Punkte gegen die Sitzungsleitung. Als nächstes soll die Kommunalaufsicht die Anhaltspunkte prüfen, und einschätzen, ob ein Fehlverhalten vorliegt.