Geschrieben von Nico Mader
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Der Landkreis Göttingen hat beim Teilplan Windenergie im Vorfeld der Bürgerbeteiligung mehrfach eine falsche Information verbreitet. Diese galt für einen Zeitraum von ungefähr einem halben Jahr als valide. Das ergab die Auswertung von Unterlagen und Protokollen, die unserer Redaktion vorliegen. Nach diesen hat der Landkreis über Monate im Vorfeld die Behauptung verbreitet, die Einwohner des Landkreises können nur die Änderungen im Teilplan Windenergie kommentieren, die in der zweiten Entwurfsfassung stehen. In Wirklichkeit durften sie den ganzen Entwurf kommentieren. In einer Anfrage unserer Redaktion verneint der Landkreis, dass es dazu inhaltliche Änderungen auf der Webseite gegeben hat – oder Inhalte korrigiert wurden. Dies ist nur für das Beteiligungsverfahren an sich richtig. Vor dem Start von diesem fand sich dort der Satz: „Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu inhaltlichen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf abgegeben werden können.“ Der Teilplan Windenergie dient dazu, Stellflächen für künftige Windkraftanlagen auszuweisen. Die Bürgerbeteiligung zum Teilplan Windenergie lief von Mitte Dezember 2025 bis Ende Januar 2026.