Geschrieben von Jeanine Rudat
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Vor dem Arbeitsgericht Göttingen streiten ehemalige Mitarbeiter der Nahverkehr Göttingen GmbH gegen die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH auf Beschäftigung. Die GöVB, die in Göttingen 240 Busfahrer beschäftigt, hatte von 2003 bis 2015 die NVG mit der Durchführung eines Teils des Linienverkehrs beauftragt. Seitdem wird der Linienverkehr wieder ausschließlich von der GöVB selbst ausgeführt. Die Arbeitsverhältnisse der NVG-Mitarbeiter wurden gekündigt. Die GöVB kaufte der NVG neun Busse ab und stellte 31 ehemalige Beschäftigte ein. Drei nicht übernommene Mitarbeiter klagen nun auf Beschäftigung. Sie sind der Ansicht, dass durch den Erwerb bzw. die Übernahme des größten und werthaltigen Teils des Fuhrparks, des Betriebsgeländes, der technischen Einrichtungen und des überwiegenden Teils der Fahrer ein Betriebsübergang stattgefunden hat. Dies sieht die GöVB anders. Der Erwerb eines Teils der Busse und die Neueinstellung einzelner ehemaliger NVG-Mitarbeiter stellen - so die GöVB - noch keinen Betriebsübergang im rechtlichen Sinne dar. Außerdem hätten die Kläger den Anspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht. Der Wiedereinstellungsanspruch sei daher verwirkt. Die Verhandlung vor dem Göttinger Arbeitsgericht findet am 10. Februar statt.