Geschrieben von Mathilde Lemesle
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Die Stadt Göttingen will für die zukünftigen zwei Möbelhäuser an der A7 die Fläche für das innenstadtrelevante Sortiment erweitern. Bisher war das Randsortiment laut Einzelhandelskonzept auf 800 Quadratmeter begrenzt. Die Stadt Göttingen will jetzt die Grenze auf 3.300 Quadratmeter anheben. Zu dem innenstadtrelevanten Sortiment gehören unter anderem Elektrokleingeräte, Haushaltswaren, Dekorationsartikel und Heimtextilien. Laut Vorlage soll das Einzelhandelsangebot im Oberzentrum Göttingen um ein Format ergänzt werden, das hinsichtlich Größe, Sortimentstiefe und -breite bisher nicht vertreten ist. Die neuen Flächen sollen nur für die zwei Möbelmärkte gelten, die beabsichtigen, an der A7 zu bauen. Über die Anhebung der Flächen werden die Mitglieder des Bauausschusses der Stadt Göttingen am Donnerstag, 07. April, entscheiden.