Todesfall im St. Martini Krankenhaus: Krankenhaus und Arzt einigen sich auf Vergleich
Im Zusammenhang mit dem Todesfall der 81-jährigen Patientin im St. Martini Krankenhaus in Duderstadt haben sich das Krankenhaus und der Arzt auf einen Vergleich geeinigt. Demnach wird das Arbeitsverhältnis des Anästhesisten nicht fristlos, sondern unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist rückwirkend zum 31. Januar beendet. Schon im Rahmen des ersten Verhandlungstages hatte das Arbeitsgericht einen Vergleich angeregt. Nun hat das Krankenhaus zugestimmt. „Für uns ist durch die Ergebnisse unserer internen Untersuchungen klar, dass wir mit dem verantwortlichen Anästhesisten nicht länger zusammenarbeiten wollen. Der Vergleich stellt sicher, dass der betreffende Arzt nicht mehr am St. Martini Krankenhaus arbeitet. Mit der Anregung des Gerichts wird nun ein langwieriger Arbeitsgerichtsprozess vermieden“, erklärt Krankenhausgeschäftsführer Markus Kohlstedde. Die 81-jährige Patientin war im Dezember vergangenen Jahres im St. Martini Krankenhaus verstorben. Grund dafür waren vermutlich vertauschte Blutkonserven. Wer die Schuld daran trägt, ist noch immer unklar. Wenige Tage nach dem Bekanntwerden hatte das Krankenhaus den Anästhesisten fristlos gekündigt. Dagegen hatte der Arzt geklagt. Das strafrechtliche Verfahren wegen fahrlässiger Tötung dauert weiter an. Neben dem Anästhesisten sitzt auch eine Ärztin auf der Anklagebank.