Geschrieben von Theodor Ehmer
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Im Prozess um die getötete chinesische Studentin haben die Göttinger Staatsanwaltschaft, die Nebenklage und die Verteidigung heute ihre Schlussplädoyers gehalten. Die Ankläger sind aufgrund der Anzahl an Indizien überzeugt, dass die Angeklagte die Täterin sein muss. Sie fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Es spreche vieles für eine Überzeugungstat, die nicht aus dem Affekt entstanden sei. So habe die Angeklagte die Tat, wenn auch nicht für den Freund des Opfers ersichtlich, bereits vorher mit den Worten „ich mach euch das Leben fertig“ angekündigt. Die Mitnahme des Messers zum Tatort sei dabei eine klare Tatvorbereitung. Auch dass sie sich im Internet über Auftragskiller, und verschiedene Tötungsmethoden informierte, ließe auf eine geplante Tat schließen. Während der Tat habe sie dann trotz des vielen Blutes nicht aufgehört, auf das Opfer einzustechen und habe sich auch nicht von dessen Abwehrverhalten aufhalten lassen. Zudem habe sie danach eine Fremdspur gelegt und versucht alle belastenden Gegenstände zu beseitigen. Die Verteidigung fordert den Freispruch der Angeklagten. Der Anwalt der Angeklagten kritisiert vor allem die Ermittlungsarbeiten. So sei nach der Aussage des Freundes, dass die Angeklagte ihm die Tat gestanden habe, nur noch in eine Richtung ermittelt worden. Vieles sei dadurch unklar geblieben, was jetzt eine klare Bestimmung des Täters unmöglich mache. Außerdem wies die Verteidigung daraufhin, dass es sich bei einem Großteil der von der Staatsanwaltschaft angeführten Indizien, nur um Mutmaßungen handele. Diese ließen nicht klar auf einen Täter schließen. Daher beantragte die Verteidigung den Freund des Opfers erneut zu befragen. Dieser hatte in den bisherigen Vernehmungen teilweise Dinge verschwiegen oder später anders ausgesagt. Ob es morgen zu dem geplanten Urteil kommen wird, ist noch unklar.