Göttinger FDP-Kreistagsfraktion für Windpark-Verbot zum Schutz des Rotmilans
Die Göttinger FDP-Kreistagsfraktion begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen, das einen Windpark in Rittmarshausen zum Schutz des Rotmilans verboten hat. Der Schutz von Mensch und Natur müsse überall Vorrang haben, so die FDP. Das Urteil sei wichtig, da nicht überall die Gefährdung von Vögeln so klar gesehen werde. Die FDP kritisiert, dass die Fläche zwischen Barterode und Esebeck eine höhere Dichte an Rotmilanen als das Vogelschutzgebiet in Rittmarshausen aufweise. Dies sei aber im Flächennutzungsplanung des Fleckens Adelebsen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Südniedersachsen habe noch das Privileg, viele seltene und bedrohte Vogelarten zu beheimaten. Die Windkraft müsse dabei zurückstecken, da der Schutz von Natur und bedrohten Arten wichtiger sei, so die FDP-Kreistagsfraktion abschließend.