Bau-Unternehmen müssen ab jetzt Unterkunft für Montage-Angestellte zahlen
Wer auf Montage arbeitet, muss die Unterkunft vom Arbeitgeber gestellt und bezahlt bekommen. Darauf weist die IG Bau Niedersachsen-Süd hin. Die neue Regelung ist Anfang Januar in Kraft getreten und betrifft damit auch die 219 Bau-Betriebe im Landkreis Göttingen. Bisher musste der Arbeitgeber die Unterkunft nur stellen, den Preis dafür durfte er von der Auslöse, die die Mitarbeiter täglich bekommen, abziehen. Für die IG Bau Niedersachsen-Süd ist dies ein Durchbruch. Bezirkschef Friedrich Falk sagt: „In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber die Übernachtung bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch für den Bau.“ Bisher bekamen Arbeitnehmer, die im Bau-Bereich für ihre Firma unterwegs waren, eine Auslöse von 34,50 Euro pro Tag. Damit mussten allerdings viele Angestellte ihre Unterkunft bezahlen. Jetzt wurde die Auslöse in eine Verpflegungspauschale umgestellt, die auf 24 Euro angesetzt ist. Etwa 2.150 Mitarbeiter sind im Landkreis Göttingen in Bau-Betrieben angestellt.