Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Göttingen endet am Donnerstag
Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Göttingen endet am Donnerstag. Das ist das Ergebnis der aktuellen Risikobewertung des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Damit können auch Geflügel- oder Vogelausstellungen ortansässiger Kleintierzuchtvereine wieder durchgeführt werden. Trotz der Aufhebung der Stallpflicht ist mit Blick auf die Geflügelpest weiterhin Vorsicht geboten, so der Landkreis. Seit November habe es mehr als 50 Ausbrüche bei Nutzgeflügel (einschließlich Vogelhaltungen in Zoos) und rund 700 Fällen bei Wildvögeln gegeben. Das sei die bisher größte bekannte Geflügelpest in Deutschland, so der Landkreis. Am 27. Dezember war die tierseuchenrechtliche Verfügung erlassen worden, die heute für beendet erklärt worden ist.