Göttinger SPD-Bundestagsabgeordnete Oppermann begrüßt neues Bauvertragsrecht
Der Göttinger SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Oppermann begrüßt das gestern von SPD und CDU/CSU beschlossene neue Bauvertragsrecht. Oppermann wörtlich: „Das ist ein wichtiger Fortschritt und bringt rechtliche Klarheit bei Bauprojekten. Zukünftig haben Bauherren das Recht, abweichend vom Bauvertrag Änderungen des Bauwerks zu verlangen, wenn dies für den Bauunternehmer zumutbar ist.“ Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass künftig spezialisierte Baukammern bei den Gerichten eingerichtet werden, um Bauprozesse zu beschleunigen. Eine weitere Neuerung gibt es für Handwerker. Bis jetzt konnte ein Handwerker vom Baustofflieferanten, dessen mangelhaftes Material er bei seinem Kunden eingebaut hat, neues Material und die Ein- und Ausbaukosten ersetzt verlangen. Jetzt sind auch die Fälle erfasst, bei denen mangelhaftes Material angebracht wurde. Verwendet also etwa ein Maler mangelhafte Farbe, kann er die Kosten der Neulackierung verlangen. Damit würden, laut Oppermann, besonders kleine Handwerksbetriebe rechtlich besser gestellt.