Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Sparkasse Göttingen wehrt sich gegen Behauptungen der Wählergemeinschaft Göttinger Linke. Diese hatte erklärt, dass der Sparkassenvorstand 2010 eine Ausschüttung seiner Gewinne in Höhe von 300.000 Euro jährlich ab 2013 zugesichert hätte. Diese Vereinbarung sei jedoch nie getroffen worden und es habe dazu auch keine Zusage gegeben. Der Vorstand sei auch nicht berechtigt, solch eine Entscheidung zu treffen. Sie müsste vom Verwaltungsrat gefällt werden, der eine Zusage aber ebenfalls nicht erteilt habe. Die Sparkasse Göttingen verweist im Zuge der Diskussion um die Gewinnausschüttung auf die Bedeutung der Eigenkapitalbildung für die regionale Wirtschaft und Bevölkerung, ohne die diese nicht genügend Finanzierungsmittel hätten. Dieses Eigenkapital sei aber nur durch selbst erwirtschaftete und versteuerte Gewinne möglich. Durch eine Zunahme der Anforderungen an die Kapitalausstattung müsse das Kreditinstitut seine Quote in diesem Bereich erhöhen.