Geschrieben von Jennifer Bullert und Jeanine Rudat
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Der Göttinger CDU-Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages über das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Durch dieses würden sowohl Patienten als auch Therapeuten profitieren und eine bessere Qualität in der Hilfsmittelversorgung wäre ebenfalls gegeben. Güntzler wörtlich: „Zukünftig darf der Therapeut selbst, unter bestimmten Voraussetzungen, über Art und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen.“ Als wichtig hebt er besonders hervor, dass Therapeuten zukünftig besser vergütet werden sollen. Das mache den Beruf für junge Menschen attraktiver, so Güntzler. Das Gesetz geht unter anderem auf die Initiative des Northeimer Bundestagsabgeordneten Roy Kühne zurück. Der Gesundheitspolitiker brachte die nun getroffenen Maßnahmen mit seinem Arbeitspapier Heil- und Hilfsmittel vor knapp zwei Jahren auf den Weg. Seitdem hat er das Gesetz eng begleitet und maßgeblich gestaltet. Mit dem heute beschlossenen Gesetz zeigt er sich sehr glücklich: „Wir stärken die Patienten, verbessern die Situation der Therapeuten und schaffen eine qualitätsorientierte Hilfsmittelversorgung. Ich freue mich, dass das Gesetz beschlossen wurde und in Kürze in Kraft tritt.“

Debatte am Donnerstag im Bundestag um das HHVG mit Roy Kühne (Bild: Büro Roy Kühne)

Debatte am Donnerstag im Bundestag um das HHVG (Bild: Büro Roy Kühne)