Geschrieben von Jennifer Bullert
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Bis zum 1. Juli soll die Zahl der Spielhallen im Stadtgebiet Göttingen von 39 auf 15 reduziert werden. Grund ist eine neue Gesetzgebung, die einen Abstand von 100 Metern zwischen zwei Spielhallen verlangt. Damit ist zukünftig auch verboten, mehrere Spielhallen in einem Gebäude zu betreiben. Um über den Fortbestand einzelner Hallen zu entscheiden, hat die Stadt Losverfahren durchgeführt. Hintergrund war der unterschrittene Mindestabstand sowie eine fehlende Auswahlentscheidung der Betreiber von Spielhallenkomplexen, welche ihrer Hallen erhalten bleiben sollen. Die Betreiber haben die Möglichkeit, Härtefallanträge zu stellen. Bei einem positiven Bescheid, behält sich jedoch das niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Entscheidung vor.