Geschrieben von Jeanine Rudat
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Zum 1. April startet das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Stadt und im Landkreis Göttingen. 120 Arbeitsplätze im gemeinnützigen Bereich werden bis Ende 2018 darüber gefördert. Die beiden Beschäftigungsträger GAB (für den Landkreis) und BFGoe (für die Stadt) setzen das Programm um. Es richtet sich an Erwerbslose, die seit längerer Zeit erfolglos auf Jobsuche sind. Neben anderen Zugangsvoraussetzungen muss die Erwerbslosigkeit mindestens vier Jahre bestehen. Gefördert werden ausschließlich Tätigkeiten im öffentlichen Interesse. Die Jobs müssen zusätzlich sein, also außerhalb der finanziellen Möglichkeiten der beauftragenden Stellen. Sie ersetzen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse und sind wettbewerbsneutral. Teilnehmende haben eine Arbeitszeit von max. 30 Wochenstunden. Auch Teilzeitlösungen (15, 20, 25 Wochenstunden) sind möglich. Der Lohn wird vom jeweiligen Arbeitgeber gezahlt. Dieser refinanziert sich in Höhe des gesetzlich geltenden Mindestlohns aus Mitteln des Bundesprogramms.