Göttinger Verwaltungsgericht bestätigt Beschränkung für Freundeskreis-Aufmarsch
Das Göttinger Verwaltungsgericht bestätigt die Beschränkung der Versammlung des „Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen“ am Samstag auf den Göttinger Bahnhofsvorplatz. Damit lehnte es gestern den Antrag von Jens Wilke ab. Er wollte von 10 bis 20 Uhr unter dem Motto „Gemeinsam für Deutschland“ im großen Bogen rund um das Bahnhofsgelände marschieren. Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass im Falle eines Aufzugs des Freundeskreises mit erheblichen Ausschreitungen gewaltbereiter linksextremer Gegendemonstranten im gesamten Innenstadtgebiet zu rechnen sei. In Anbetracht dieser Gefahren für die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum unbeteiligter Dritter auf der einen Seite und einer auf die Fortbewegung begrenzten Einschränkung der Versammlung auf der anderen Seite, sah das Gericht die Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch die Stadt Göttingen als gerechtfertigt und verhältnismäßig an. Der Stadt hatten Anmeldungen für insgesamt sieben weitere Gegenveranstaltungen, unter anderem einen weiteren Aufzug, vorgelegen. Die Demonstrationswege hätten sich räumlich teilweise gekreuzt. Aus diesem und weiteren Gründen, unter anderem ein unzureichender polizeilicher Schutz, beschränkte die Stadt Wilkes Versammlung auf den Bahnhofsvorplatz. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Wilke Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.