Geschrieben von Verena Pauer
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Heute wurde am Landgericht Göttingen wieder im Fall des Totschlags von Hadegsen verhandelt. Am 11. August 2016 soll dort ein 29-Jähriger seine Ex-Freundin mit acht Messerstichen niedergestochen haben. Das Opfer verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Zum heutigen Termin hatte das Gericht unter anderem eine Biochemikerin des Landeskriminalamtes Niedersachsen geladen. Diese hatte diverse Kleidungsstücke untersucht, dort jedoch keine zusätzlichen belastenden Spuren gefunden. Aufgrund dieser Aussage stellte die Verteidigung einen Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft. Als Gründe führte sie außerdem die fehlende Tatwaffe und das Fehlen von Blutspuren an der Kleidung des möglichen Täters an. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können nun noch bis 2. Mai Stellung beziehen.