Northeimer Jobcenter muss Kosten einer Oberstufen-Studienfahrt nach Barcelona tragen
Das Northeimer Jobcenter muss die Kosten einer Oberstufen-Studienfahrt nach Barcelona tragen. Das hat das Sozialgericht Hildesheim jetzt entschieden. 575 Euro für die Teilnahme einer Schülerin der 12. Klasse einer Gesamtschule müssen gezahlt werden. Geklagt hatte eine 19-Jährige, die mit ihrer Familie SGB II-Leistungen bezieht. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf eine schulrechtliche Bestimmung, wonach bei Schülern die tatsächlichen Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen anerkannt werden. So könne eine gleichberechtigte Teilnahme aller Schüler an derartigen Veranstaltungen sichergestellt werden, ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation ihrer Eltern. Laut Gesetzgeber könne das Fernbleiben von schulischen Gemeinschaftsveranstaltungen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklungsphase besonders nachhaltig negativ prägen.