Geschrieben von Jennifer Bullert
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Das Göttinger Verwaltungsgericht hat einen Antrag auf sofortigen Bau von vier Windrädern bei Jühnde seitens der Windenergiefirma abgelehnt. Dieser sei unzulässig, da er nicht die Bedingungen des Landkreises erfülle. Bereits im vergangenen Oktober hatte dieser eine Baugenehmigung erteilt. Vorgesehen war die Errichtung von vier Anlagen mit einer Höhe von 206 Metern und einer Nennleistung von je 3.000 Kilowatt. Als Voraussetzung für den Bau hatte der Landkreis bestimmt, dass eine 14,4 Hektar große Ablenkfläche eingerichtet werden müsse, um Rotmilane zu schützen. Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen hatte daraufhin Widerspruch eingelegt. Er begründete dies unter anderem damit, dass der Bestand des Rotmilans trotz Ablenkflächen gefährdet werden würde. Die Windenergiefirma hatte ebenfalls Widerspruch eingelegt und die Einrichtung von Ablenkflächen als unnötig angesehen. Sie sieht kein erhöhtes Tötungsrisiko für Rotmilane durch den Bau der Anlagen. In seinem Urteil erklärte das Verwaltungsgericht nun, dass die Windenergiefirma nicht den sofortigen Bau der Windräder erstreiten und dabei eine absichtlich vom Landkreis vorgegebene Bestimmung ignorieren könne. Gegen das Urteil kann die Firma innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.