Geschrieben von Jeanine Rudat
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Fahrer von Elektroautos müssen in Göttingen ab Samstag keine Parkgebühren mehr bezahlen. Dafür muss in einer von der Stadt bewirtschafteten Zone geparkt werden und das Fahrzeug muss mit dem Kennbuchstaben E versehenen sein. Außerdem muss unter Beachtung der jeweils geltenden Parkhöchstdauer eine Parkscheibe ausgelegt werden. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die Verwaltung dem Rat der Stadt unterbreitet, der am 12. Mai dieses Jahres die Änderung der Göttinger Parkgebührenordnung beschlossen hat. Dieser zunächst noch eher symbolische Beitrag der Stadt zur Förderung und Stärkung der E-Mobilität in Deutschland ist auf drei Jahre befristet. Alle städtischen Parkscheinautomaten sind inzwischen mit Aufklebern versehen worden, die auf die neue Regelung hinweisen. In der Stadt Göttingen sind gegenwärtig 58 elektrisch betriebene Fahrzeuge gemeldet. Die Parkgebühreneinnahmen belaufen sich jährlich auf rund 2,7 Millionen Euro.