Haushalt für 2017 und 2018 der Stadt Göttingen ist genehmigt
Der Haushalt für 2017 und 2018 der Stadt Göttingen ist genehmigt. Am 18. März hatte der Rat der Stadt die Satzung für den Doppelhaushalt beschlossen. Jetzt hat auch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport zugestimmt. Die Ergebnishaushalte schließen in der Planung mit leichten Überschüssen bei einem Volumen von Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils mehr als 426 Millionen für 2017 und rund 443 Millionen für 2018 ab. Die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen für Investitionen liegen bei sechs (2017) bzw. acht (2018) Millionen Euro. Für Liquiditätskredite gilt in beiden Jahren eine Höchstgrenze von 65 Millionen Euro. Erster Stadtrat Hans-Peter Suermann hat die Fraktionen des Rates, die Ratsgruppe und die Einzelmitglieder gestern über den Stand des Genehmigungsverfahrens informiert und weitere Informationen und Erläuterungen für die nächste Sitzung des städtischen Finanzausschusses am 8. August angekündigt.