Geschrieben von Julia Kleine
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Beschäftigte im Kreis Göttingen sollten sich über ihr Recht auf Urlaubsgeld informieren. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. Zwar gäbe es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, aber die meisten Tarifverträge schrieben Sonderzahlungen vor, etwa in der Ernährungsindustrie, im Bäckerhandwerk, der Brauwirtschaft und nach einjähriger Betriebszugehörigkeit auch im Hotel- und Gaststättengewerbe, so NGG-Geschäftsführer Manfred Tessmann. Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen kritisiert, dass trotzdem Tausende Beschäftigte in der Region beim Urlaubsgeld leer ausgingen, vor allem Azubis, Minijobber und Teilzeitkräfte. Die NGG rät den Beschäftigten, ganz genau hinzuschauen: Wenn den Vollzeitbeschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch Minijobber und Teilzeitarbeitnehmer ein solches bekommen. Dieses wird je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt. Nach einer Online-Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung erhalten bundesweit 42,6 Prozent der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld.