Landkreis Northeim: Ab sofort Anträge auf Soforthilfe wegen Hochwassers möglich
Der Landkreis Northeim weist darauf hin, dass vom Hochwasser Geschädigte bis zum 15. November einen Antrag auf finanzielle Soforthilfe stellen können. Zwischen Ende Juli und Anfang August hatten starke Regenfälle im Süden Niedersachsens schwere Schäden angerichtet, sodass das Land Niedersachsen angekündigt hat, betroffene Privathaushalte unbürokratisch mit einer Soforthilfe unterstützen zu wollen. Der Mindestschaden muss sich hierbei auf 5.000 Euro belaufen. Für Erwachsene kann eine finanzielle Hilfe von 500 Euro beantragt werden, für Kinder eine in Höhe von 250 Euro. Betroffene Haushalte können maximal 2.500 Euro erhalten. Eine Unterstützung von bis zu 20.000 Euro ist nur bei besonders akuten Notlagen möglich, hängt jedoch von strengen Bedingungen ab. Einzelheiten zum Prozedere beinhaltet die „Richtlinie zur Gewährung von Hilfen für vom Hochwasser im Juli/August 2017 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen“. Die entsprechenden Anträge sind schriftlich bis zum 15.11.2017 beim Landkreis Northeim, Fachbereich III - Sicherheit und Ordnung, Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim zu stellen. Auskünfte zum Verfahren und zur Antragstellung gibt es bei Holger Schulz unter Telefon 05551 708228.