Geschrieben von Jeanine Rudat
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Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat gestern auf der Sitzung des Niedersächsischen Landtages Fragen der beiden Göttinger Landtagsabgeordneten Gabriele Andretta und Ronald Schminke bezüglich der Sozialgerichtstage in Göttingen beantwortet. Die SPD-Politiker plädieren für mehr Gerichtstage in der Universitätsstadt, um den Betroffenen eine mühevolle Anreise zu ersparen. Mit nur 18 Sitzungstagen in neun Monaten bleibe das Ziel einer bürgernahen Justiz jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück, kritisierten Andretta und Schminke. Die Abgeordneten wollten von der Landesregierung wissen, wie viele Verfahren von Bürgern aus Südniedersachsen nach wie vor am Sozialgericht in Hildesheim verhandelt werden und ob eine Ausweitung der Sozialgerichtstage in Göttingen geplant ist. In den neun Monaten hätten insgesamt 161 Verhandlungstage mit insgesamt 940 Einzelsachen stattgefunden, so Niewisch-Lennartz. Auf die Frage, ob die Landesregierung die 18 Verhandlungstage in Göttingen für ausreichend hält, sagte die Justizministerin, dass dies eine Entscheidung des jeweiligen Gerichts sei. Die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Entscheidung des Präsidiums sei einer Bewertung durch die Landesregierung nicht zugänglich, so Niewisch-Lennartz. Das Sozialgericht Hildesheim ist für Göttingen und den gesamten südniedersächsischen Raum zuständig. Etwa die Hälfte der Verfahren hat ihren Ursprung in der Stadt Göttingen und den Landkreisen Göttingen, Northeim und Holzminden.