Landgericht Göttingen stellt Verfahren gegen 20-Jährigen wegen Vergewaltigung ein
Weil nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass ein 20-Jähriger seine frühere Freundin in Dransfeld vergewaltigt hat, hat das Landgericht Göttingen das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Hann. Mündener, der auch wegen sexueller Nötigung angeklagt war, hatte nach Angaben des Göttinger Tageblatts vor Gericht die Vorwürfe bestritten. Er gab allerdings zu, seine Ex-Freundin beleidigt zu haben. Da er noch nicht vorbestraft war, konnte nach dem Jugendrecht nur eine geringe Schuld festgestellt werden. Somit wurde das Verfahren eingestellt.