Geschrieben von Jeanine Rudat
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Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat 87 Berufungen gegen Wirtschaftsprüfer aus der insolventen „Göttinger-Gruppe“, dem sogenannten „Securenta-Komplex“, als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. 4.500 Anleger der „Göttinger-Gruppe“ hatten über eine Jenaer Anwaltskanzlei Schadensersatzklagen beim Landgericht Göttingen gegen Wirtschaftsprüfer erhoben. Die Kläger vertraten die Ansicht, die Wirtschaftsprüfer treffe eine Mitschuld an der Unterstützung eines gescheiterten Anlagesystems. In allen über 700 bisher in erster Instanz entschiedenen Verfahren wurden die Klagen abgewiesen. Dagegen haben in bislang 340 Fällen die Anleger Berufung eingelegt. 87 dieser Berufungen hat nun das Oberlandesgericht Braunschweig zurückgewiesen, drei weitere Berufungen wurden bereits zurückgenommen. Das OLG hat die Auffassung des Landgerichts Göttingen bestätigt, dass etwaige Ansprüche verjährt seien. Das von den Anlegern in allen Fällen jeweils zuvor außergerichtlich vor einer Gütestelle betriebene Verfahren habe den Ablauf der Verjährung nicht verhindert. Gegen die Zurückweisung der Berufungen hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Revision nicht zugelassen. In neun Fällen haben die unterlegenen Kläger wegen des erheblichen Streitwerts die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof einzulegen.