Ausschluss von Dana Guth aus AfD-Kreistagsfraktion unwirksam
Der Ausschluss von Dana Guth aus der Fraktion der AfD im Göttinger Kreistag ist unwirksam. Das hat gestern die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen entschieden, nachdem Guth gegen ihren Ausschluss eine Klage sowie einen Eilantrag zur Wiedereinsetzung als Fraktionsmitglied eingereicht hatte. Zur Begründung gab das Gericht an, die AfD-Fraktion habe die in ihrer Geschäftsordnung für den Ausschluss von Mitgliedern vorgesehene Fristbestimmung nicht eingehalten. Diese sieht vor, dass zwischen Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds sowie dessen Anhörung und dem Beschluss der Fraktion über den Ausschluss des Mitglieds zwei Tage liegen müssen. Die AfD-Kreistagsfraktion hatte demgegenüber über den Ausschluss von Guth noch am Tage der Antragstellung selbst entschieden. Im gerichtlichen Verfahren hat sich die Fraktion nicht geäußert. Als Folge des Gerichtsbeschlusses muss die Antragstellerin von der AfD-Kreistagsfraktion zunächst wieder in alle Rechte und Pflichten eines Fraktionsmitglieds eingesetzt werden. Die Klage gegen den Parteiausschluss ist weiter anhängig.