Geschrieben von Helmut Viksna
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Im Prozess um ein Tötungsdelikt in Hardegsen ist der 29-jährige Angeklagte heute vor dem Landgericht Göttingen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Dieses Urteil entspricht nicht den von der Staatsanwaltschaft geforderten 12 Jahren Haft wegen Totschlags. Trotz nicht aufgefundener Tatwaffe und keinen direkten Augenzeugen sah das Gericht nach dem acht Monate andauernden Prozess eine ausreichende Verdichtung von Indizienbeweisen, um eine lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes auszusprechen. Zusätzlich sprach das Gericht den Eltern der Getöteten einen Schmezensgeldanspruch in Höhe von 30.000 Euro zu. Der Anwalt des Angeklagten plädierte weiter auf die Unschuld seines Mandanten.