Geschrieben von Jeanine Rudat
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Die Gewerkschaft ver.di wirft der Asklepios Klinik in Göttingen vor, widerrechtliche Abmahnungen an zwei Krankenschwestern, eine davon Betriebsrätin, erteilt zu haben. Die Mitarbeiterinnen hätten pflichtgemäß der Leitung schriftlich eine sogenannte Gefährdungs- oder Überlastungsanzeige übermittelt, so Gewerkschaftssekretärin Julia Niekamp. Dort beschreiben sie, dass aufgrund der akuten Personalsituation auf der Station nicht garantiert werden könnte, dass eine Patientenversorgung in der vollen erforderlichen Qualität zu leisten sei. Sie weisen ihren Arbeitgeber damit auf seine organisatorische Verantwortung und Haftung hin und ersuchen ihn um Abhilfe. Daraufhin habe die Geschäftsführung den Krankenschwestern Abmahnungen erteilt. Sie hätten vielmehr die Situation falsch beurteilt und mit ihrer Meldung an die Leitung eine Pflichtverletzung begangen. Im Wiederholungsfall müssten Sie mit weiteren Konsequenzen bis zu einer Kündigung rechnen, so stände es in der Abmahnung, so Niekamp. Beide Krankenschwestern klagen jetzt gegen ihren Arbeitgeber auf Löschung der Abmahnungen. Asklepios war zu einer Stellungnahme im laufenden Gerichtsverfahren nicht bereit.