Zu lebenslänglicher Haftstrafe verurteilter 29-jähriger Hardegser geht in Revision
Der Mitte Oktober vom Landgericht Göttingen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilte 29-Jährige, will das Urteil nicht akzeptieren und geht in Revision. Dies bestätigte die stellvertretende Pressesprecherin des Landgerichts Göttingen, Jördis Janssen-Ischebeck. Der Angeklagte aus Hardegsen soll seine Freundin ermordet haben. Trotz nicht aufgefundener Tatwaffe und keinen direkten Augenzeugen sah das Landgericht Göttingen nach dem acht Monate andauernden Prozess eine ausreichende Verdichtung von Indizienbeweisen, um eine lebenslängliche Haftstrafe auszusprechen. Dieses Urteil wird nun vom Bundesgerichtshof nochmals geprüft.