Geschrieben von Jennifer Bullert
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In der Osteroder Altstadt dürfen an Silvester und Neujahr keine Feuerwerkskörper der Kategorie zwei abgebrannt werden. Darauf weist die Stadt hin. Damit will sie die Brandgefahr minimieren. Grund ist ein Großbrand, der in der Silvesternacht 1998/1999 mehrere Häuser im Zentrum zerstört und weitere schwer beschädigt hatte. Seitdem gibt es ein Böllerverbot in der Innenstadt. In der Vergangenheit war es nur selten zu Verstößen gekommen. Auch in der Göttinger Innenstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie zwei verboten.