Stadt Göttingen hat erneut an das sogenannte „Böllerverbot“ zu Silvester erinnert
Die Stadt Göttingen hat erneut an das sogenannte „Böllerverbot“ erinnert. Das Verbot gilt am 31. Dezember und am 1. Januar und umfasst Feuerwerkskörper der Kategorie 2. Amtlich gefasst ist die Regelung in einer „Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot für Feuerwerkskörper“. Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler wiederholte seinen Appell, das Verbot zum Schutz anderer Menschen und zur Sicherheit für die Gebäude in der City unbedingt einzuhalten. Die Göttinger Polizei und der Stadtordnungsdienst werden wie im Vorjahr mit Präventionsstreifen unterwegs sein, um über das Verbot zu informieren und seine Einhaltung durchzusetzen. Verstöße gegen das Böllerverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Bußgeldzahlung geahndet werden. Auch in anderen Gemeinden der Region gibt es Beschränkungen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern. So verwies die Gemeinde Staufenberg darauf, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Ähnliches gilt auch für Hann. Münden. Die Stadt stellt jedoch wie bereits in den Vorjahren einen Abbrennplatz für Silvesterfeuerwerk auf dem unteren Tanzwerder zwischen der gepflasterten Querverbindung des Straßenrings und dem Weserstein sowie auf dem Parkplatz am Hochbad auf dem Rattwerder zur Verfügung.