Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Polizei Göttingen hat heute nach Abschluss einer internen Untersuchung bekannt gegeben, einen 28-jährigen Journalisten nicht zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben zu haben. Der Mann sei jedoch im länderübergreifenden polizeilichen Informationssystem INPOL erfasst gewesen. Dieses habe eine Kontrolle des Journalisten im Rahmen des Polizeirechts angeregt, um mögliche Gefahren abzuwehren. Hintergrund der Untersuchung war ein falsch von der Polizei Görlitz adressiertes Schreiben. Dieses wurde an den Göttinger Rechtsanwalt des Betroffenen versandt statt an die Polizeiinspektion Göttingen. Ein Sachbearbeiter hatte zuvor irrtümlich falsche Adressdaten eingetragen. Die Übermittlung des Schreibens habe lediglich zum Informationsaustausch im Rahmen eines konkreten Ermittlungsverfahrens der beiden Behörden gedient, so die Göttinger Polizei. Ein nicht einschlägiges Formular habe hierbei jedoch den Eindruck einer polizeilichen Beobachtung erwecken können. Sowohl die Göttinger als auch die Görlitzer Polizei bedauerten diesen Vorfall.