Geschrieben von Roman Kupisch
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Heute ist ein 29-jähriger Osteroder vor dem Landgericht Göttingen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurden unter anderem versuchter Totschlag und mehrere Körperverletzungsdelikte vorgeworfen. Während eines Zechgelages soll der Angeklagte gewalttätig geworden sein. Zunächst gegen seine Lebensgefährtin, anschließend gegen die zur Hilfe gerufene Mutter und Schwester des Opfers. Dabei soll er der Schwester ein Küchenmesser in den Bauch gerammt haben. Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an. Es war allerdings der Ansicht, dass der Messerangriff ohne Tötungsvorsatz erfolgte. Die einzelnen Vorwürfe fasste das Gericht in einer Gesamtstrafe zusammen. Zudem ordnete es die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungseinrichtung an. Dies ist durch den hohen Alkoholkonsum des Angeklagten in der Tatnacht begründet. Bei erfolgreicher Therapie ist eine Haftverkürzung möglich.