LG Göttingen verkündet heute Urteil Im Verfahren um die versuchte Tötung eines Richters
Im Verfahren um die versuchte Tötung eines Hildesheimer Richters soll heute vor dem Landgericht Göttingen das Urteil verkündet werden. Ein junger Mann soll am 19. April 2016 versucht haben den Richter mit einem Dolch heimtückisch getötet zu haben, nachdem dieser mit seinem Fahrrad den in gleicher Richtung gehenden Angeklagten überholen wollte. Der junge Mann soll hinter dem für ihn fremden Radfahrer hinterher gerannt sein, ihn angesprungen und ihm den Dolch mit ca. 20 cm langer Klinge mit voller Wucht in den Rücken gerammt haben. Der Richter erlitt infolge des Stichs lebensbedrohliche Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte einen Antrag im Sicherungsverfahren gegen den einstweilig Untergebrachten, der unter einer krankhaften seelischen Störung leiden soll, beim Landgericht Hildesheim gestellt, dem das Gericht nachkam. Dagegen legte der Angeklagte erfolgreich die Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, da er die Befangenheit der urteilenden Richterin anerkannte. Sie hatte selbst noch vor Beginn der Hauptverhandlung eine Erklärung abgegeben, dass sie durch ihre enge Verbindung zu dem Kollegen dem Angeklagten gegenüber nicht unvoreingenommen sei.