In Göttingen gilt ab sofort die Pflicht, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen
In Göttingen gilt ab sofort die Pflicht, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Ausgenommen sind Katzen, die jünger als fünf Monate alt sind. Wer Rassekatzen züchtet, kann einen Antrag auf Ausnahme von der Kastrationspflicht stellen. Eine Kastration müssen die Tierarztpraxen schriftlich bestätigen. Die Bestätigung ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Die Tierarztpraxen nehmen die Kennzeichnung der Katzen nach Mitteilung der Stadtverwaltung mit Hilfe eines Transponders vor. Für Katzen, die schon vor dem 1. März mit einer vollständig gut lesbaren Tätowierung gekennzeichnet wurden, ist eine weitere Kennzeichnung nicht erforderlich. Die gekennzeichneten Katzen müssen unverzüglich bei Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, oder beim Haustierregister von Tasso e.V. registriert werden. Der städtische Fachbereich Ordnung weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.