Landkreis Göttingen: Jagd auf Schwarzwild seit 14. März ganzjährig möglich
Der Landkreis Göttingen macht darauf aufmerksam, dass die Jagd auf Schwarzwild seit dem 14. März grundsätzlich ganzjährig möglich ist. Mit der Veröffentlichung der Verordnung über die Jagdzeiten im Bundesgesetzblatt trat diese Regelung in Kraft. Die Aufhebung der Schonzeit ist eine bundesweite Regelung und gilt auch für Niedersachsen. Damit ist der Kreistagsbeschluss, der die Aufhebung der Schonzeit zum 1. April vorsieht, hinfällig. Der Schutz von Elterntieren nach § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes bleibt davon unberührt. Elterntiere, die für die Aufzucht benötigt werden, dürfen auch weiterhin nicht bejagt werden, solange die Jungtiere nicht selbständig sind.