Ministerium muss erneut über Neurologie-Betten an Northeimer Klinik entscheiden
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung muss erneut über die Aufnahme von 20 Betten im Bereich der Neurologie an der Helios Albert-Schweitzer-Klinik in Northeim entscheiden. Das geht aus einem Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts hervor. 2016 habe es trotz fehlenden Versorgungsauftrags in der Neurologie im Umfang von 13 Planbetten Behandlungen in diesem Bereich gegeben. Das Ministerium habe diesen Bedarf bei seiner Entscheidung 2015 nicht berücksichtigt und müsse nun neue Berechnungen anstellen. Die Northeimer Klinik hatte vor acht Jahren 20 Betten aus der Inneren Medizin zu diesem Zweck umwidmen wollen und dazu eine Neurologieabteilung beantragt. Dies hatte das Ministerium mit Verweis auf die Versorgung in der Universitätsmedizin Göttingen und den Asklepios Kliniken Schildautal in Seesen abgelehnt. Die Neuberechnung verpflichte das Ministerium nun allerdings nicht dem Antrag zuzustimmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.