Wahl von Christian Henze zum Göttinger Ratsvorsitzenden möglicherweise ungültig
Die Wahl von Christian Henze zum Göttinger Ratsvorsitzenden ist möglicherweise ungültig. Der Leiter der Wahl, der stellvertretende Ratsvorsitzende Hans-Otto Arnold von der CDU, hatte nach der Auszählung der Stimmen festgestellt, dass der SPD-Politiker Henze mit 20 Ja-Stimmen bei 15 Gegenstimmen und vier Enthaltungen gewählt sei. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Die Niedersächsische Kommunalverfassung legt laut Paragraf 67 Satz 3 fest, dass die Person gewählt ist, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Es reicht also nicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Nötig wären somit 24 Stimmen der 47 Ratsmitglieder gewesen. Dass in der Sitzungsleitung bei der Wahl ein Fehler unterlief, sei natürlich bedauerlich, so die SPD-Ratsfraktion in einer Erklärung. Der Fehler werde jedoch voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Rates durch eine neue Wahl geheilt werden.