Der Fall Liana K. soll vor Bundesgerichtshof gehen
Der Fall Liana K. soll vor den Bundesgerichtshof gehen. Sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Das geht aus einem Bericht des NDR hervor. Der 31-jährige Mohammed A. wurde in der vergangenen Woche in einem Sicherungsverfahren des Totschlags schuldig gesprochen. Wegen seiner paranoiden Schizophrenie gilt er nach Ansicht des Gerichts jedoch als schuldunfähig und wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Nebenklage möchte mit der Revision nun ein ordentliches Strafverfahren mit Schuldspruch erwirken. Im Prozess hatte sie auf einen heimtückischen Mord plädiert. Auch die Verteidigung von Mohammed A. zeigt sich unzufrieden mit dem Urteil; sie halte es nicht für belegt, wie der Anwalt dem NDR gegenüber schildert. Es solle deshalb durch den Bundesgerichtshof geprüft werden. Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der Bundesrepublik in der Zivil- und Strafrechtspflege. Ihm obliegt es, unter anderem Entscheidungen von Landgerichten auf Rechtsfehler zu überprüfen.