AfD-Kreistagsfraktion zahlt zu Unrecht erhaltene Zuwendungen zurück
Die AfD-Kreistagsfraktion im Landkreis Göttingen hat über mehrere Monate zu hohe Fraktionszuwendungen erhalten und hat diese nun zurückgezahlt. Grund ist, dass die Fraktion seit April 2025 ihre Fraktionsgeschäftsführung nur noch mit 12 statt der erforderlichen rund 20 Wochenstunden beschäftigt – damit entfiel der Anspruch auf einen zusätzlichen Grundbetrag der Zuwendungen. Die Änderung hätte der Kreisverwaltung eigentlich schriftlich gemeldet werden müssen, was jedoch unterblieben ist. Bei der Prüfung des Verwendungsnachweises kam heraus, dass die Fraktion allein im Jahr 2025 rund 19.600 Euro zu viel erhalten hatte, ein Teil davon war bereits zurückgefordert worden. Auch im laufenden Jahr 2026 kam es bis Juni zu einer Überzahlung von mehr als 9.400 Euro. Zuständig für die Entscheidung über die Rückforderung ist der Kreistag selbst, die monatlichen Zahlungen werden bis zum Ende der Wahlperiode nun in korrigierter Höhe fortgeführt.