Keine begründeten Bedenken zur Verfassungstreue: Landkreis Northeim gibt Einschätzung zur AfD-Bürgermeisterkandidatin Goes ab
Der Landkreis Northeim sieht keine hinreichenden Anhaltspunkte, um Reinhild Goes von der AfD von der Bürgermeisterwahl auszuschließen. Der Gemeindewahlausschuss des Flecken Nörten-Hardenberg hatte den Landkreis als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde um Einschätzung gebeten, ob bei der Bewerberin Verfassungstreue gegeben sei. An diese Einschätzung ist der Ausschuss jedoch nicht gebunden. Der Landkreis habe die Bedenken des Gemeindewahlausschusses eigenständig ausgewertet und bewertet; ein Auskunftsersuchen bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde habe demnach keine Grundlage. Die Ergebnisse der Prüfung wurden nun an den Gemeindewahlausschuss übermittelt. Eine finale Entscheidung über die Zulassung der AfD-Kandidatin Goes muss dieser bis zum 29. Juli treffen.