Geschrieben von Annika Quentin
Datum:
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage nach den Schüssen am Weender Tor in Zweifel gezogen. Die Polizei muss ihre Maßnahmen nun überprüfen. In einem aktuellen Beschluss erklärt das Gericht beide Maßnahmen in diesem einen Fall für rechtswidrig. Zugleich bestätigt es laut Mitteilung der Polizei die Gefahrenprognose und stellt klar, dass die Maßnahmen auf individuellen Erkenntnissen beruhen und keine „unzulässige Sippenhaft“ darstellen. Die 40 Aufenthaltsverbote und 24 Meldeauflagen waren nach der Schießerei zwischen zwei Großfamilien im Juni verhängt worden, bei der ein Polizist lebensgefährlich verletzt wurde. Betroffen von den Maßnahmen sind ausschließlich Angehörige der beteiligten Familien.