Geschrieben von Johannes Meinecke und Anja Würfel
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Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen drei städtische Mitarbeiter Hann. Mündens wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Bei einem Brand in einem als Obdachlosenunterkunft genutzten Mehrfamilienhaus im März 2017 waren zwei 38 und 76 Jahre alte Frauen schwer verletzt worden. Die 38-Jährige erlag später ihren Brandverletzungen. In dem städtischen Gebäude waren trotz gesetzlicher Vorschrift seit dem 1. Januar 2016 keine Rauchmelder installiert worden. Das Feuer war damals gegen Mitternacht in der ersten Etage der Unterkunft ausgebrochen. Ursache war nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine brennende Kerze in einem Schlafraum. Nach dem Brand wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet, das nach dem Tod der 38-Jährigen auf den Verdacht der fahrlässigen Tötung ausgeweitet wurde. Der Göttinger Staatsanwalt Ehsan Kangarani zu den neuen Erkenntnissen aufgrund des Gutachtens: „Im Rahmen eines solchen Verfahrens, wie es hier jetzt stattgefunden hat, haben wir einen Sachverständigengutachten eingeholt. Neben den Brandursachen auch zu der Frage, ob der Brand vermieden worden wäre, beziehungsweise die späten Folgen mit dem Tod vermieden worden wären, wenn Rauchmelder installiert gewesen wären. Und jetzt ist jüngst Ende September in diesem Ermittlungsverfahren das Ergebnis des Sachverständigengutachtens eingegangen und der Sachverständige kommt nunmehr zu der Feststellung, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Versterben dieser Person hätte vermieden werden können, wenn die Rauchwarnmelder ordnungsgemäß verbaut gewesen wären.“ Das betroffene Gebäude ist inzwischen stillgelegt worden.