Landgericht Göttingen: Prozessauftakt zur Gerichtsverhandlung um Drogenhandel
Sendung: | Mittendrin Redaktion |
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AutorIn: | Tom Freitag |
Datum: | |
Dauer: | 02:32 Minuten bisher gehört: 451 |
Manuskript
Text
Am Landgericht Göttingen hat heute Vormittag eine Verhandlung wegen Drogenhandel und Waffenbesitz begonnen. Der Angeklagte sitzt bereits seit Mai 2019 in Untersuchungshaft. Bei einem Notruf aufgrund eines vermeintlichen Einbruches in sein Haus, war den Polizeibeamten ein starker Marihuana-Geruch aufgefallen. Dies hatten sie zum Anlass genommen, eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Dabei wurde durch die Beamten unter anderem 2,2 Kilogramm Marihuana, 600 Gramm Amphetamine, 800 Gramm Haschisch, 60 Gramm psychoaktive Pilze und 12 Gramm Kokain sichergestellt. Außerdem stellten sie ein AK 47-Maschinengewehr mitsamt Magazin, eine Machete, mehrere verbotene Messer und rund 9.000 Euro Bargeld sicher. Eine anschließende Durchsuchung in der Wohnung seiner Mutter führte außerdem zum Auffinden von weiteren 800 Gramm Marihuana. Dem zugrundeliegend wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Besitz, sowie Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Bei der heutigen Gerichtsverhandlung ging der Angeklagte zunächst darauf ein, wie er mit den Drogen in Kontakt gekommen ist. Er sei mit sechs Jahren nach Deutschland gekommen und habe bereits im jugendlichen Alter die ersten Kontakte mit Marihuana gehabt. Aufgrund schwieriger Familienverhältnisse und durch seinen Freundeskreis sei er schnell in den Kontakt mit härteren Drogen gekommen. Durch den häufig stattfindenden Konsum habe er schnell den Überblick verloren und sei von Marihuana und Kokain abhängig geworden, sodass er bis vor kurzem noch mehr als fünf Gramm täglich konsumierte. Der Konsum sei sogar soweit gegangen, dass er seine Ausbildung abbrach und alles andere außer die Drogen vernachlässigte. Außerdem gab er an, paranoid gewesen zu sein und ständig Angst gehabt zu haben, dass ihm jemand seine Drogen wegnehmen könnte. Dieser Umstand war auch der ursprüngliche Grund für seinen Notruf bei der Polizei gewesen. Er hatte damals einen Einbruch vermutet. Wahrscheinlich stand der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls unter Drogeneinfluss. Während der Verhandlung wirkte er allerdings sehr ruhig und teilweise auch etwas anteilnahmslos. Er konnte sich an sehr vieles nicht mehr erinnern, wie zum Beispiel Geburtsdaten von Familienmitgliedern oder die Dauer seines Schulbesuches. Er gestand vor Gericht sowohl den Besitz, als auch den Weiterverkauf und den Handel mit den Drogen. Allerdings machte er keine Angaben zu möglichen Abnehmern oder Verkäufern. Mit dem Verkauf habe er angefangen, um seinen täglichen Konsum zu finanzieren. Der Angeklagte hatte nach eigener Aussage keinen anderen Weg mehr gesehen, sich Geld zu verschaffen. In dem Prozess sind noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt.
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