Die Gilsa-Glosse: Adel verpflichtet: „Rettungsgasse auf Autobahnen“
Sendung: | Aufgeweckt - Mehr am Morgen Redaktion |
---|---|
AutorIn: | Detlev von Gilsa |
Datum: |
Das Bilden sogenannter Rettungsgassen auf zwei- und mehrspurigen Autobahnen sowie Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist seit Januar 2017 neu geregelt: auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen müssen Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links, auf der rechten soweit wie möglich nach rechts ausweichen. Für drei- und vierspurige Richtungs- Fahrbahnen gilt: die Gasse wird zwischen der äußersten linken und der nächsten Spur rechts gebildet, bei drei Richtungsfahrbahnen muss also die zweite, bei Vierspurigkeit die dritte Fahrbahn freigemacht werden! Unser Rettungsgassen-Versteher Detlev von Gilsa bleibt in seiner heutigen Glosse aber skeptisch, ob die gutgemeinte Neuregelung bei deutschen Autofahrern das Chaos während eines Staus nicht eher vergrößert!
Update erforderlich
Zum Abspielen dieser Medien benötigen Sie einen neueren Browser oder ein installiertes
Flash Browserplugin.
Zur Verfügung gestellt vom StadtRadio Göttingen
Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt und darf nur für private Zwecke benutzt werden. Jede andere Verwendung (z.B. Mitteilung, Vortrag oder Aufführung in der Öffentlichkeit, Bearbeitung, Übersetzung) ist nur mit Zustimmung der Autorin bzw. des Autors zulässig. Die Verwendung für Rundfunkzwecke bedarf der Genehmigung des StadtRadio Göttingen.