Sendung: Aufgeweckt - Mehr am Morgen Redaktion
AutorIn: Detlev von Gilsa
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Das Bilden sogenannter Rettungsgassen auf zwei- und mehrspurigen Autobahnen sowie Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist seit Januar 2017 neu geregelt: auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen müssen Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links, auf der rechten soweit wie möglich nach rechts ausweichen. Für drei- und vierspurige Richtungs- Fahrbahnen gilt: die Gasse wird zwischen der äußersten linken und der nächsten Spur rechts gebildet, bei drei Richtungsfahrbahnen muss also die zweite, bei Vierspurigkeit die dritte Fahrbahn freigemacht werden! Unser Rettungsgassen-Versteher Detlev von Gilsa bleibt in seiner heutigen Glosse aber skeptisch, ob die gutgemeinte Neuregelung bei deutschen Autofahrern das Chaos während eines Staus nicht eher vergrößert!