Sendung: Mittendrin Redaktion
AutorIn: Tom Zinram
Datum:
Dauer: 01:57 Minuten bisher gehört: 185
In der vergangenen Woche ist der Paragraph 217 des Strafgesetzbuches vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, wodurch die passive Sterbehilfe in Deutschland nun wieder legal ist. Für viele Menschen stellt dieser Beschluss eine Erleichterung dar. Denn viele sind der Ansicht, dass jedem Menschen das Recht zusteht, selbst zu bestimmen, wann er sterben möchte – besonders, wenn er schwerkrank ist und Schmerzen leidet. Die Gegner sehen dies jedoch sehr kritisch und begründen ihre Ablehnung damit, dass die Natur das Ende des Lebens entscheiden muss. Eine moralische Frage, die aufgrund vieler Aspekte nicht einfach zu beantworten ist. Doch wir haben mal ganz vorsichtig bei den Göttingern nachgefragt, was Sie von der passiven Sterbehilfe halten. Tom Zinram mit den Antworten: